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Abnahmeprotokoll erstellen

Eine Abnahme vor Ort protokollieren, Mängel verknüpfen, auf dem Gerät unterschreiben lassen und der Bauherrschaft zur Bestätigung vorlegen.

Wer kann das?
  • Erstellen und unterschreiben lassen: Projektleitung und Bauleitung mit Schreibrecht im Projekt
  • Bestätigen: Bauherrschaft im Bauherren-Portal
Prüfstand

Voraussetzungen

  • Das Projekt ist angelegt; Mängel, die Sie verknüpfen möchten, sind im Projekt erfasst.
  • Für die Bestätigung hat die Bauherrschaft einen eigenen Zugang zum Projekt.

So gehen Sie vor

  1. Öffnen Sie im Projekt «Abnahmeprotokoll» (auf dem Handy: «Neues Abnahmeprotokoll erfassen»).
  2. Erfassen Sie «Titel», «Begehungsdatum» und «Prüfer / Bauleitung», optional Vorlage, Unternehmer, Teilnehmer und Vertrag.
  3. Wählen Sie den «Geltungsbereich» (Gesamt- oder Teilabnahme), die «Abnahmeart» und das «Ergebnis». Halten Sie Vorbehalte und Nacharbeiten fest.
  4. Verknüpfen Sie Mängel über «Mängel importieren» oder legen Sie mit «+ Neuer Mangel» direkt einen an. Speichern Sie.
  5. Lassen Sie auf dem Smartphone oder Tablet unterschreiben: Bauherr, Unternehmer und Architekt/Bauleitung haben je ein Feld; der Name der unterzeichnenden Person ist Pflicht. Dann «Unterschriften speichern».
  6. Über «PDF» laden Sie das Protokoll herunter, über «Senden» verschicken Sie es per E-Mail.
  7. Die Bauherrschaft bestätigt ein noch ausstehendes Protokoll im Portal unter «Abnahmen» mit «Freigeben» oder lehnt es ab.

Ergebnis

Ab der ersten Unterschrift ist der Inhalt gesperrt: Der Mängelanhang wird zu diesem Zeitpunkt eingefroren, jede Unterschrift ist an den Inhalt gebunden und das PDF trägt eine Prüf-Referenz. Korrekturen sind danach nur als «Korrektur als neue Revision» mit Begründung möglich.

Grenzen und Hinweise

  • Die digitale Unterschrift ist keine qualifizierte elektronische Signatur.
  • «Abgenommen mit Vorbehalten» verlangt Vorbehalte, «Nicht abgenommen» eine Begründung. Liegt die Begehung mehr als 7 Tage zurück, ist eine Begründung für die Nacherfassung nötig.
  • Die Bauherrschaft kann nur Protokolle mit Ergebnis «Ausstehend» bestätigen.
  • Unterschriebene Protokolle lassen sich nicht löschen. Ohne Netz bleibt nur ein lokaler Entwurf; Speichern und Unterschreiben brauchen eine Verbindung.
  • Welche Fristen ab der Abnahme gelten, richtet sich nach Vertrag und Gesetz; die App zeigt die im Projekt hinterlegten Fristen an und ersetzt keine Rechtsberatung.
Mehr zur Funktion: Abnahme und Garantie